Unterstützungsbedarf und Inklusion

Die inklusive Beschulung in Niedersachsen geht in den meisten Fällen mit der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes einher. Im weiteren Verlauf werde ich dafür die Abkürzung SUB verwenden. Die Feststellung des SUB dient dazu, Fördermaßnahmen zu initiieren, die weiterführende Ressourcen (Unterrichtsstunden) bedürfen oder, die der Schule dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen entsprechend zuzuweisen. Dazu muss man wissen, dass derzeit jede Grundschule pauschal pro Klasse 2 Stunden zusätzlich als sonderpädagogische Grundversorgung erhalten.