Bislang galt, dass Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, im aktuellen Jahr auch schulpflichtig werden (lesen hierzu auch diesen Artikel).
Die dazu geführte Diskussion ist alt und es gibt viele Argumente, die gegen dieses späte Zeitfenster sprechen. Nun gibt es ab sofort die Möglichkeit, dass Eltern per einfachem Brief an die Schule und in eigener Verantwortung unbürokratisch ihr Kind um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen können.
Voraussetzungen
Ihr Kind vollendet in bis zum 30.09. dieses Jahres das 6. Lebensjahr und (!) hat in der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. seinen Geburtstag. Ihr Brief erreicht die zuständige Schule bis zum 01.05. des aktuellen Jahres. Dann können Sie Ihr Kind per Brief an die zuständige Schule um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen.
Die Regelungen für die, die nach dem 30.09. Geburtstag haben (Kann-Kinder) bleiben davon unberührt.
Wird Ihr Kind zwar im aktuellen Jahr schulpflichtig, vollendet aber vor dem 01.07. das sechste Lebensjahr, so gilt der flexible Einschulungsstichtag nicht! Auch wenn Ihr Brief die Schule erst am 2. Mai oder später erreicht, ist die genannte Möglichkeit verstrichen. Der erste Mai ist eine Ordnungsfrist!