Bislang galt, dass Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, im aktuellen Jahr auch schulpflichtig werden (lesen hierzu auch diesen Artikel).

Die dazu geführte Diskussion ist alt und es gibt viele Argumente, die gegen dieses späte Zeitfenster sprechen. Nun gibt es ab mit dem flexiblen Einschulungsstichtag die Möglichkeit, dass Eltern per einfachem Brief an die Schule und in eigener Verantwortung unbürokratisch ihr Kind um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen können.

Voraussetzungen

Ihr Kind vollendet in bis zum 30.09. dieses Jahres das 6. Lebensjahr und (!) hat in der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. seinen Geburtstag. Ihr Brief erreicht die zuständige Schule bis zum 01.05. des aktuellen Jahres. Dann können Sie Ihr Kind per Brief an die zuständige Schule um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen.

Die Regelungen für die, die nach dem 30.09. Geburtstag haben (Kann-Kinder) bleiben davon unberührt.

Wird Ihr Kind zwar im aktuellen Jahr schulpflichtig, vollendet aber vor dem 01.07. das sechste Lebensjahr, so gilt der flexible Einschulungsstichtag nicht! Auch wenn Ihr Brief die Schule erst am 2. Mai oder später erreicht, ist die genannte Möglichkeit verstrichen. Der erste Mai ist eine Ordnungsfrist!

Meine Meinung:

Ein flexibler Einschulungsstichtag war lange überfällig. Damit hat man den Druck von den Eltern genommen und den Stichtag (30.09.) aufgeweicht. Diese Möglichkeit ist zu begrüßen. Für Kinder, die vor dem 01.07. geboren sind und die dadurch nicht in den Genuss dieser Flexibilisierung kommen, besteht immer noch die Möglichkeit einer Zurückstellung vor der Einschulung. Den Antrag stellen Sie bei der Schulleitung. Diese wird Sie beraten.

Social Media

Gerne teilen...

Björn Bauch

Über mich:

Ich bin seit 23 Jahren im niedersächsischen Schuldienst tätig, 13 Jahre davon als Leiter einer 3-zügigen Grundschule. Mein Anliegen ist das Helfen bei schulischen Fragen, das Herstellen von Transparenz sowie – das möglicherweise – Richtigstellen von falschen Annahmen in Bezug auf die Rechtslage.

Schon vor vielen Jahren habe ich diese Webseite sukzessive erstellt, um die immer wieder auftretenden Fragen bei Eltern beantworten zu können.