Bislang galt, dass Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, im aktuellen Jahr auch schulpflichtig werden. Mit der Einführung der sogenannten Flexregelung haben Sie die Möglichkeit, die Einschulung Ihres Kindes unter bestimmten Voraussetzungen um ein Jahr zu verschieben.

Voraussetzungen

Ihr Kind vollendet zwischen dem 01.07. und dem 30.09. dieses Jahres das 6. Lebensjahr. Dabei handelt es sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben. Ja, das ist verwirrend, liegt aber an den gesetzlichen Regelungen zur Anwendung von Fristen. Dann können Sie Ihr Kind per Brief an die zuständige Schule um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen. Es reicht eine formlose Erklärung, die bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben ist. Sie muss nicht begründet werden.

Die Regelungen für die, die nach dem 01.10. Geburtstag haben (Kann-Kinder) bleiben davon unberührt.

Wird Ihr Kind zwar im aktuellen Jahr schulpflichtig, vollendet aber vor dem 01.07. das sechste Lebensjahr, so gilt der flexible Einschulungsstichtag nicht! Auch wenn Ihr Brief die Schule erst am 2. Mai oder später erreicht, ist die genannte Möglichkeit verstrichen. Der 1. Mai ist eine Ordnungsfrist! Die Schule kann dann den Antrag noch annehmen, muss es aber nicht. Gleiches gilt für das Zurückziehen des Antrages.

Etwas weiter unten finden Sie den Antrag auf Verschiebung der Einschulung.

Meine Meinung:

Ein flexibler Einschulungsstichtag war lange überfällig. Damit hat man den Druck von den Eltern genommen und den Stichtag (30.09.) aufgeweicht. Diese Möglichkeit ist zu begrüßen. Für Kinder, die vor dem 01.07. geboren sind und die dadurch nicht in den Genuss dieser Flexibilisierung kommen, besteht immer noch die Möglichkeit einer Zurückstellung vor der Einschulung. Den Antrag stellen Sie bei der Schulleitung. Diese wird Sie beraten.

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Björn Bauch

Über mich:

Ich bin seit 23 Jahren im niedersächsischen Schuldienst tätig, 13 Jahre davon als Leiter einer 3-zügigen Grundschule. Mein Anliegen ist das Helfen bei schulischen Fragen, das Herstellen von Transparenz sowie – das möglicherweise – Richtigstellen von falschen Annahmen in Bezug auf die Rechtslage.