In Niedersachsen können die Schulbücher über die Schulbuchausleihe ausgeliehen werden. Das bezieht sich auf alle Bücher, die keine Arbeitshefte oder Übungshefte zu einem Lehrwerk sind.

Kurz:
Alle Bücher, in die man nicht hinein schreiben wird.

Selbstredend ist der Ausleiher dafür verantwortlich, dass mit dem Buch pfleglich umgegangen wird. Sollte das Buch beschädigt werden (Seiten ausgerissen, Wasserschaden, stark verschmutzt etc.), müssen die Eltern Schadensersatz leisten. Dabei handelt es sich um den Zeitwert des Buches.

Demnach ist ein Wasserschaden als dritter Ausleiher nicht mehr so teuer wie ein Wasserschaden als erster Ausleiher eines Buches.

Die Schulen geben am Ende eines jeden Jahres die Anmeldungen zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln heraus. Die Eltern der zukünftigen Erstklässler erhalten diese mit den Informationsveranstaltungen.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe des Schulbuches besteht nicht.

Die Kosten

Die Kosten betragen ca. ein Drittel des Ladenpreises. Die Bücher, in der Grundschule meist für jeweils ein Schuljahr, können bis zu dreimal ausgeliehen werden.

Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, sind von den Kosten befreit. Auch Asylsuchende sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz befreit.

Eltern mit mehr als zwei schulpflichtigen Kinder, also mit 3 und mehr schulpflichtigen Kindern, zahlen nur 80 % des Ausleihpreises. Die Schulpflicht der Kinder ist per Schulbescheinigung zu belegen.

Meine Meinung:

Die entgeltliche Ausleihe von Schulbüchern ist gut. Jeder sollte dieses Angebot in Erwägung ziehen, weil sich dadurch die alljährlichen Kosten für den Schulbesuch der Kinder reduzieren lassen. Ab drei schulpflichtigen Kindern zahlt man zusätzlich nur 80% des Ausleihpreises, Empfänger von Sozialleistungen (siehe oben) sind befreit. Und wie immer gilt: Die Sachen sind geliehen, d. h. pfleglich behandeln, sonst kann man in Regress genommen werden.

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Björn Bauch

Über mich:

Ich bin seit 23 Jahren im niedersächsischen Schuldienst tätig, 13 Jahre davon als Leiter einer 3-zügigen Grundschule. Mein Anliegen ist das Helfen bei schulischen Fragen, das Herstellen von Transparenz sowie – das möglicherweise – Richtigstellen von falschen Annahmen in Bezug auf die Rechtslage.

Schon vor vielen Jahren habe ich diese Webseite sukzessive erstellt, um die immer wieder auftretenden Fragen von Eltern beantworten zu können.